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   VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95, VerfGH 69 A/95   

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https://dejure.org/1996,7881
VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95, VerfGH 69 A/95 (https://dejure.org/1996,7881)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25.04.1996 - VerfGH 69/95, VerfGH 69 A/95 (https://dejure.org/1996,7881)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25. April 1996 - VerfGH 69/95, VerfGH 69 A/95 (https://dejure.org/1996,7881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB 1950 Art. 6 Abs. 1, 62

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95
    Ein Gericht muß bei der Auslegung und Anwendung von Normen einer vorherrschenden Meinung nicht folgen, und es ist selbst dann nicht gehindert, eine eigene Rechtsauffassung zu vertreten und seinen Entscheidungen zugrundezulegen, wenn alle anderen Gerichte - auch die im Rechtszug übergeordneten - den gegenteiligen Standpunkt einnehmen (vgl. dazu z.B. BVerfGE 87, 273, 278).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95
    An der Überprüfung der Einhaltung der hier als verletzt gerügten Grundrechte auf rechtliches Gehör und auf Gleichbehandlung bzw. Schutz vor Willkür ist der Verfassungsgerichtshof namentlich nicht durch den Umstand gehindert, daß vorliegend die Anwendung des Bundesrechts durch ein Berliner Gericht in Rede steht (vgl. den Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 E - NJW 1994, 436).
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs kann es allerdings gebieten, die betroffene Partei davor zu bewahren, erst in der Entscheidung selbst mit der "Abweichung" konfrontiert zu werden, dies zumal - wie hier - bei letztinstanzlichen Entscheidungen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, NJW 1996, 45, 46, mwN).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95
    Denn er ist keine "zusätzliche" fachgerichtliche Instanz (vgl. den Beschluß vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 -), sondern auf die Kontrolle von - hier im Ergebnis nicht feststellbaren - Verfassungsverstößen beschränkt.
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör ist auch in der für die verfassungsgerichtliche Beurteilung im vorliegenden Fall noch maßgeblichen Fassung der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 (VOBl. I, S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 339), - VvB - gewährleistet gewesen und mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich (vgl. Beschluß vom 25. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - JR 1993, 519).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95
    Willkür im hier maßgeblichen Sinn liegt erst dann vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d.h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. den Beschluß vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 -).
  • VerfGH Berlin, 17.02.1993 - VerfGH 53/92

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95
    Schließlich verletzt das angegriffene Urteil die Beschwerdeführerin auch nicht in dem von ihr der Sache nach gleichfalls angeführten Gleichbehandlungsgebot in seiner Ausprägung als mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Willkürverbot (vgl. zu seiner Ableitung aus dem für die Entscheidung noch maßgeblichen Art. 6 Abs. 1 VvB u.a. Beschluß vom 17. Februar 1993 - VerfGH 53/92 -).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02

    Keine Verletzung des Willkürverbots durch zivilgerichtliche Auffassung zum

    Eine gerichtliche Entscheidung verletzt die damit gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen jedoch nur dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 25. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 97/05

    Wegen Bestehens der rechtlichen Möglichkeit der Beantragung einer

    Willkür im hier maßgeblichen Sinne liegt erst dann vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschluss vom 23. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04

    Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Willkür im hier maßgeblichen Sinne liegt erst dann vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschluss vom 23. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 (61 f.) m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 160/05

    Verletzung des Willkürverbots durch amtsgerichtliche Versagung eines

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (Beschluss vom 23. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 (61 f.) m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 150/03

    Teils aus Subsidiaritätsgründen und mangelnder Substantiierung unzulässige, im

    Willkür im hier maßgeblichen Sinne liegt erst dann vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschluss vom 23. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 26.09.2007 - VerfGH 141/07

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde uA gegen

    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.) Willkür liegt erst dann vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d.h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei "im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln" (vgl. Beschluss vom 23. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 m.w. N.).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2003 - VerfGH 88/02
    Eine gerichtliche Entscheidung verletzt die damit gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen jedoch nur dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 25. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; ständige Rechtsprechung).
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